IT-SiG 2.0

Das IT Sicherheitsgesetz Version 2.0 verpflichtet in §8 Unternehmen und Behörden, die zu den kritischen Infrastrukturen zählen, ein Angriffserkennungsystem für alle IT-Systeme zu etablieren, die Geschäftsprozesse der eigenen kritischen Dienstleistungen verarbeiten.

Aus meiner Sicht (keine Rechtsberatung!) könnte §8 wie folgt interpretiert werden:

  • Muss Vorgaben
    • Ein System zur Angriffserkennung für (kritische) IT-Systeme.
    • Kontinuierliche automatische Erfassung und Auswertung geeignerter Parameter und Merkmale (Logs, Konfigurationsparameter,..)
  • Sollte Umgesetzt werden
    • Fortwährende Identifizierung von Bedrohungen
    • Ausführen und Anzeigen von Maßnahmen zur Vermeidung und Beseitigung für (eingetretene) Störungen

Was ist zu tun?

Laut Gesetz sind die Anforderungen zum 01.05.2023 zu erfüllen. Entsprechend sollten betroffene Unternehmen prüfen, welche Systeme gemäß IT-SiG 2.0 betroffen sind. Dies in einer für einen Auditor nachvollziehbaren Form.

Es folgt die GAP Analyse bei der Angriffserkennung. Sind diese Systeme mit einer wirksamen Lösung abgedeckt?

Falls nicht besteht Handlungsbedarf und der Support des Management ist einzuholen, um eine wirksame Lösung (beispielsweise den werthAUDITOR für SAP-Systeme) zu beschaffen und in Betrieb zu nehmen.