BSI IT-Grundschutz SAP-ERP-SYSTEM Baustein

Im Februar 2019 hat das BSI die Aktualisierung seines IT-Grundschutzkompendiums veröffentlicht. Im Rahmen des IT-Grundschutz werden Anforderungen für den sicheren Betrieb von SAP-ERP-Systemen genannt.

Zielstellung des Bausteins

Im Baustein selbst sind die Ziele und Abgrenzungen wie folgt beschrieben:

Der Baustein beschreibt, welche Gefährdungen für SAP-ERP-Systeme zu beachten sind und wie diese Systeme sicher installiert, konfiguriert und betrieben werden können. Er richtet sich an Informationssicherheitsbeauftragte und Administratoren, die dafür verantwortlich sind, SAP-ERP-Systeme zu planen und umzusetzen.

Der Baustein beschränkt sich auf die Kerninstallation eines SAP-ERP-Systems und fokussiert die spezifischen Merkmale des darunterliegenden SAP-NetWeaver-Applikationsservers.

APP.4.2: SAP-ERP-System

Besondere Bedrohungen

Der Baustein nennt vier wesentliche Bedrohungen für die Sicherheit von SAP-ERP-Systemen.

Fehlende Berücksichtigung der Sicherheitsempfehlungen von SAP

Eine nichtbeachtung der von SAP Empfohlenen Sicherheitseinstellungen und -maßnahmen kann zu schweren Sichereheitsproblemen führen. Das gesamte System kann angreifbar werden.

Fehlendes oder nicht zeitnahes Einspielen von Patches und SAP-Sicherheitshinweisen

Patches schließen bekannt gewordene Schwachstellen. Bleibt ein zeitnahes einspielen aus, können offene bekannte Schwachstellen für unautorisierten Systemzugriff oder -ausfall missbraucht werden.

Mangelnde Planung, Umsetzung und Dokumentation eines SAP-Berechtigungskonzeptes

Ohne ein durchdachtes Berechtigungskonzept erhalten Benutzer oftmals mehr Berechtigungen als notwendig. Dies ermöglicht vorsätzliche Manipulation oder Sabotage. Eine fehlende Dokumentation verhindert die Nachvollziehbarkeit und Pfelge. Als Folge könnten ggfs. ausgeschiedene Mitarbeiter weiterhin auf die Systeme zugreifen.

Fehlende SAP-Dokumentation und fehlende Notfallkonzepte

Fehlt die Dokumentation wie und mit welcher Konfiguration das System aufgebaut wurde kann dies zu Verzögerungen bei der Wiederanlaufzeit im Notfall führen. Ebenso besteht die Gefahr, dass im Notfall keine detaillierte Beschreibung existiert, wie die Verantwortlichen vorzugehen haben.

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